Fragebogen (kurz)

Ungültige Eingabe
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Möglichkeit der Datenwiederherstellung

Grundsätzliche Gedanken

Bei Eintritt eines Störfalls sollte nach dem Prinzip verfahren werden: Ruhe bewahren, jede Hektik vermeiden, Kopf einschalten, sich informieren, dann alles unverzüglich in Sicherheit bringen, was noch in Sicherheit zu bringen ist, erst dann mit Versuchen starten (siehe Anhang "Sofortmaßnahmen).

Ob dies die Erstellung einer aktuellen (viel-leicht letzten) Bandsicherung sein mag - auf einem nur noch mit Störungen laufenden System - oder die Übertragung von Daten auf eine andere Fest- oder Wechselplatteneinheit (physisch oder logisch). Erst dann sollte das System für weitere "Versuche" bzw. Instandsetzungen genutzt werden. Zur Unterstützung des Entscheidungsprozesses erstellte ich bereits vor langer Zeit eine Kreuztabelle um erkenn- und wahrnehmbare "Signale" zu interpretieren (siehe Anhang "Kreuztabelle, Ursache u. Wirkung")

Wiedererfassung aus Urbeleg

Der Begriff des "Urbeleges" findet sich immer noch in nahezu jedem Versicherungsvertrag im Bereich Elektronik und Daten: "Abweichend von §9 ABE ersetzt der Versi-cherer bis zu der im Versicherungsvertrag je Position genannten Versicherungssumme die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe der Daten, höchstens jedoch für die manuelle Wiedereingabe aus Urbelegen bzw. damit vergleichbaren Unterlagen...".

Der hier angesprochene "Urbeleg" (Lieferschein, Rechnungskopie, Korrespondenz, Pläne) ist bei heutiger IT-Lösung (Informationstechnik) immer seltener zu finden, er wich der rein elektronischen Verarbeitung und Archivierung. Mit dem "klassischen Urbeleg" vergleichbare Unterlagen", wie z.B. Mikrofitches o.ä., sind ebenfalls immer seltener anzutreffen. Die "Sache" - "Urbeleg-" weicht mithin dem "magnetischen Feld", das nach geltender Rechtsprechung nicht unter den "Sachbegriff" fällt, vergleichbar dem elektrischen Feld. Die Tendenzen verstärken sich zu-nehmend, Computerdaten dem Sachbegriff zu unterstellen.

Wiederherstellung aus Datensicherung

Diese Form der Wiederherstellung ist die klassische Form und die, die als Regellösung bei gewerblicher Datenverarbeitung zu Grunde zu legen ist. Vorausgesetzt wird, daß vor dem Ereignis eine regelmäßige, umfassende und geprüfte Datensicherung erfolgte. Das schadhafte System muß gegebenenfalls ersetzt werden, Festplatten sind neu zu formatieren, einzurichten, ggfs. muß eine Grundeinrichtung des jeweiligen Betriebssystems erfolgen, dann folgt die Einrichtung der Backupsoftware. Hiernach kann eine Rücksicherung durchgeführt werden, einschließlich aller Zugriffs-und Nutzungsrechte, der Anwendungsprogramme mit ihren spezifischen Anpassungen und den Anwendungsdaten. Je nach Umfang des Datenmaterials und der benutzten Hardware kann eine entsprechende Aktion in wenigen Stunden bzw. einem Tag abgeschlossen sein.

Sofern eine "ordentliche Datensicherung" erfolgte, kann der Datenverlust in der Regel auf maximal 1 Arbeitstag beschränkt werden. Dieser ist nach bisheriger Erfahrung in der Regel noch "nachholbar" auch wenn bereits viele Daten beleglos verarbeitet werden, mithin Recherchen aufwendig sind.

Wiederherstellung durch Wartungs-und Recoveryunternehmen 
Hilfe durch Wartungsgeber, Systembetreuer, EDV-Händler

Unterdessen ist auch mancher Wartungsgeber über die Möglichkeiten von Recoveryunternehmen informiert und vermittelt entsprechende Lösungen, bzw. bietet sie unter eigenem Namen an. In solchen Fällen sollte der betroffene Anwender sorgsam hinterfragen, oder er wird im schlimmsten Fall teuer bezahlen. Als marktüblich hat sich unter dessen eingebürgert, daß Recoveryunternehmen Vermittlern bis zu 30% Rabatt gewähren, die Vermittler - nicht selten - zusätzlich auf den von dem Recoveryunternehmen ausgewiesenen Preis nochmals 100% oder mehr aufschlagen, und dies als Regiekosten geltend machen.

In Einzelfällen lag die Beaufschlagung nachweisbar bei über 1000%.

Wiederherstellung durch Recoveryunternehmen

Bereits seit vielen Jahren existieren am internationalen Markt Unternehmen die Datenrettung als professionelle Dienstleistung anbieten. Die namhaftesten Unternehmen, IBAS Laborities (Norwegen), NL Deutsch-land, Ontrack Inc. (USA), NL England und Deutschland), Vogon (England), NL Deutschland, Convar, Pirmasens 
MSS-MEDIA J. Kupfrian (Deutschland)
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Diese Unternehmen verfügen durchgehend über hochwertige Ausstattung, wozu zwingend auch Reinräume oder vergleichbare Einrichtungen zählen. Nur dort kann eine risikolosere Öffnung von Festplatteneinheiten und ähnlichen Medien erfolgen.

Hinsichtlich der Leistungsstärken unterscheiden sich diese Unternehmen, die Firma IBAS legte besonderen Wert auf die Anwendung und Weiterentwicklung eines analogen Ausleseverfahrens, mit dessen Hilfe auch Daten ausgelesen werden können, die mehrfach überschrieben und gelöscht wurden, Vogon präsentiert sich mit Angeboten zur Beweissicherung durch die Entwicklung besonderer Datensicherungskonzepte. Nahezu durchgehend werden Recoverymaßnahmen in der Weise durchgeführt, daß zu-nächst eine sogenannte Voranalyse erfolgt, in der die Chancen einer Wiederherstellung ermittelt werden können. Dies beinhaltet sowohl erste physische wie logische Instandsetzungsmaßnahmen (siehe hierzu anlie-gende Unterlagen "Arbeitsschritte zur Datenwiederherstellung).

Anschließend erhält der Anwender einen Statusbericht mit unterschiedlich ausführlicher Darstellung der Sachzusammenhänge, der Aussichten für die Durchführung einer Datenwiederherstellungsmaßnahme und deren Kosten. Die von den einzelnen Unternehmen veröffentlichten Erfolgsquoten von Datarecovery schwanken zwischen über 95% bis zu 70%. Solche Werte sollten kritisch bewertet werden. Werden beispielsweise alle Datenträger mit in die Statistik aufgenommen, bei denen ein Recovery ausscheidet, da das Medium fast nur noch Trägermaterial aufweist (ca. 5% aller Fälle) oder ca. 20% der Fälle in denen so starke substantielle Schäden vorliegen, daß im besten Fall nur noch Datenfragmente wiederhergestellt werden können, verlieren o.a. Zahlen an Substanz.

Neben ein Recovery unter Laborbedingungen treten zunehmend Versuche entsprechende Leistungen "ONLINE" anzu-bieten. Das Recoveryunternehmen erhält von dem Auftraggeber die Möglichkeit sich in sein System einzuloggen, es folgen Tests und wenn möglich Instandsetzungsmaßnahmen.

Zweifelsohne besteht der Verbraucher-wunsch nach entsprechenden Leistungen, jedoch werden erhebliche Risiken wenig oder nicht diskutiert. Ggfs. müssen Umbaumaßnahmen an dem entsprechenden System erfolgen. Der Status des betroffenen Datenträgers ist vor Start von Maßnahmen unbekannt. Sollte die Störung durch physische Probleme bedingt sein wird ein derartiger Wiederherstellungsversuch geeignet sein, die Problemsituation zu verschärfen, ein erfolgreiches Recovery verteuern ggfs. ausschließen.

Kosten der Datenwiederherstellungsmaßnahmen

Zweifelsfrei ist die Rücksicherung von Daten aus einer einwandfreien Datensicherung der günstigste Weg einer Wiederherstellung. Zu berücksichtigen ist, daß je nach Betriebssystem und Datensicherungssoftware zunächst eine erneute Grundeinrichtung des Systems erfolgen muß, d. h. das jeweilige Betriebssystem muß installiert werden, dann die jeweilige Datensicherungssoftware, um dann eine vollständige Rückübertragung vorzunehmen. Die Qualität der eingesetzten Datensicherungssoftware kann hier zeitlich beschleunigend oder dämpfend wirken. Der einzukalkulierende Zeitrahmen liegt zwischen mehreren Stunden bis hin zu ca. 1 Tag, bis eine umfassende Nutzungsmöglichkeit gegeben ist.

Recoverymaßnahmen durch die o.a. Spezialunternehmen werden in der Weise abgerechnet, daß die zwei Phasen der Bearbeitung getrennt abgerechnet werden.

Die Analysephase wird in der Regel im Standardtarif mit Preisen zwischen DM 280,00 und DM 650,00/pro Datenträger abgewickelt, wobei hier eine Bearbeitungszeit innerhalb von 2 Tagen zu Grunde gelegt wird. Schnellere Abwicklungsformen werden z.T. mit erheblichen Aufschlägen versehen. Die Abwicklung einer Voranalyse an einem Wochenende oder Feiertag kann durchaus mit Kosten bis zu DM 3.000,00/pro Datenträger verbunden sein. Die Kosten weitergehender Maßnahmen sind nur im Einzelfall abschätzbar, sie liegen in einem marktüblichen Mittel zwischen DM 2.500,00 und DM 3.500,00. Sofern der Schwierigkeitsgrad eines Recovery ein leichtes mittleres Niveau überschreitet werden hier Kosten anlaufen die schnell einen Bereich von DM 6.000,-- bis DM 10.000,--/pro Datenträger erreichen und überschreiten.

Als zweifelsfrei aufwendigste Wiederherstellungsmethode ist die manuelle Erfassung zu betrachten auf der Grundlage, daß die wiedereinzugebenden Daten zuerst recherchiert werden müssen, da keine durchgehende Dokumentation vorliegt. Die zu beobachtende Entwicklung am Markt führt eindeutig hin zu einer beleglosen Datenverarbeitung, somit kann im Datenverlustfall zunehmend nicht mehr auf einen Urbeleg oder eine vergleichbare Vorlage zurückgegriffen werden. Die Kosten derartiger Wiederherstellungsmaßnahmen können bereits bei kleinen Unternehmen schnell Dimensionen von mehren DM 100.000,-- erreichen.

Verbindliche und zuverlässige Hilfswerte sind für die Kalkulation von Datenrekonstruktionsaufwendungen nicht oder nur unzureichend dokumentiert. Veröffentlicht wurden hier schwerpunktmäßig Werte von Unternehmen, die sich in besonderer Weise auf dem Markt von Backupsystemen bzw. Backupmedien betätigen, wie z.B. 3M oder Tandberg

Beispielhaft aus der Praxis wäre zu benennen ein Steuerberaterbüro mit 10 Mitarbeitern, die einen Verlust von Daten aus 3 Monaten erlitten. Dies obwohl mit einem Backup-Server gearbeitet wurde und eine tägliche Datensicherung vorgenommen wurde. Alle Sicherungsmechanismen hatten versagt. Der nachvollziehbar kalkulatorische Aufwand der Wiederherstellung belief sich auf DM 600.000,00. Ein Ingenieurbüro mit 8 Mitarbeitern erleidet einen Teilverlust von Daten nachdem das Kind eines Mitarbeiters umfassende Datenveränderungen und Löschungen bewirkte. Verloren gingen vor allem CAD-Zeichnungen aus kritischen Anwendungen im EX-Bereich, eine angemessene Datensicherung lag nicht vor. Der Wiederherstellungsaufwand wurde durch den Anspruchsteller mit DM 1,5 Mio. beziffert.

Die durchaus intelligente Frage nach den Kosten der ursprünglichen Erstellung verlorengegangener Daten kann ausschließlich fallbezogen beurteilt werden. Durchaus ist der Fall konstruierbar, wo die ursprüngliche Datenerstellung aufwendiger war. Dies wäre z.B. gegeben, sofern bei dem bereits benannten Fall der XXConsult die Daten aus der Vermessung von Bahnstrecken in Form von Zeichnungen, Meßdatenlisten u.a.m vorliegen. Dann wäre nur eine Neueingabe der Rohdaten erforderlich. Ziehen wir einen anderen Fall heran, ein Telefonmarketingunternehmen, das ausschließlich rechnergestützt arbeitet. Mit Hilfe einer Adressdatenbank werden potentielle Kunden telefonisch ange-sprochen, die Ergebnisse der Gespräche werden direkt in ein System eingegeben. Es kommt zum Datenverlust. Da keine Aufzeichnung verfügbar ist, wer bereits abtelefoniert wurde, mit welchem Ergebnis, müssen alle Adressen zusätzlich erneut abtelefoniert werden. Dies bedeutet vollständige Wiederholung einer bereits erfolgten Aktivität, zusätzlich, oder neben dem normalen Tagesgeschäft.

Die Kosten der Erstellung einer Datenbank können ggfs. nahe Null liegen, während die Kosten der Wiederherstellung der Datenbank nahezu nicht abschätzbar sind.

Beispiel: eine EMAIL-oder Fax-Adressdatenbank. Von allen eingehenden Mails/Faxen wird automatisch die Adresse in eine Datenbank abgespeichert. Diese dient allen weiteren vertrieblichen Aktivitäten. Sie geht verloren. Eine Nacherfassung bedarf hier einer umfassenden Recherche, manueller Neueingabe u.v.a.m..

-------------Was sind Daten "wert"!?

Als Maß des Wertes elektronisch gespeicherter Daten kann auf Grund ansonsten fehlender Informationen in der Regel nur der Wiederherstellungs-bzw. Wiederbeschaffungsaufwand als Hilfswert herangezogen werden.

Für die Ermittlung des Wertes elektronisch gespeicherter Daten bzw. des Wiederbeschaffungsaufwandes sind diesseits keine verbindlichen Schemata bekannt. Im Rahmen einer Beauftragung entwickelte ich bereits vor längerer Zeit ein Modell, das versucht die unterschiedlichen Einflußfaktoren zu berücksichtigen.

Die von einem Anwender noch leicht zu ermittelnde Belegungsquote von Datenspeichern kann hier zwar als Hilfsgröße eingehen, sie ist für eine angemessene Beurteilung des Datenwertes irrelevant, sofern es sich z.B. um eine Ansammlung installierter Standardsoftware handelt. Um eine tragbare Übersicht zu erhalten ist mithin zu eruieren, welchen Anteil am Gesamtspeichervolumen Betriebssysteme, Standardprogramme, Anwendungssoftware usw. ausmachen und in welchem Umfang tatsächlich anwenderspezifische Daten vorliegen.


Ursachen für Datenverlust bei magnetischen Datenspeichern, besonders Festplatten

Ein simples Beispiel vorab wie eine Fehlfunktion an einem Bauteil in einem Rechner einen Datenverlust bedingen kann. Jeder Rechner verfügt über ein batterie- oder akkuversorgtes BIOS.

Dort sind Grundeinstellungen zu der Maschine hinterlegt, wie z.B. zu installierten Laufwerken, Tastatur, Bildschirm und auch zum Datum und der Uhrzeit. Die Batterien-/Akkus weisen in der Regel eine Standzeit von ca. 3-4 Jahren auf. Nun wird das System über Feiertage abgeschaltet und einige Tage später wieder angefahren. 
Die Uhr in dieser Zeit unterversorgt lief langsamer sie ist 2 Tage zurückgeblieben. Dem oder den Anwendern fällt der Sachverhalt zunächst nicht auf, es wird gearbeitet.

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Erst bei Ausdruck von Rechnungen wird das fehlerhafte Datum bemerkt. Die Rechnerzeit wird geprüft und korrigiert, alle fehlerhaften Dokumente neu gedruckt. Gespeichert wurden die geänderten Daten jedoch mit dem fehlerhaften Datum, was die Sicherungssoftware die am Abend die Sicherung vornimmt veranlaßt diese Dateien als "alte Dateien" nicht mit in die Datensicherung aufzunehmen. Datensicherungssoftware erlaubt unterschiedliche Sicherungsmethoden, z.B. auch, ausschließlich aktuell geänderte Dateien (nach Datum) zu sichern. Wenige Tage später fällt das System gänzlich aus, Daten sollen aus der o.a. Sicherung zurückgesichert werden.

Das Ergebnis, alle Daten die unter dem o.a. Datum gesichert wurden, fehlen!

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Abschwächung magnetischer Signale

Magnetisch gespeicherte Daten (weniger magnetoptisch gespeicherte Daten) bergen ein erhebliches Risiko hinsichtlich eines frühzeitigen Verlustes gespeicherter Informationen.

Dem Grunde nach wird die gespeicherte Information durch die Lage (Ausrichtung) von magnetisierten Teilchen bestimmt.
Diese Lage kann durch unterschiedlichste Einwirkungen verändert werden. Bereits die gegenseitige Beeinflussung von nebeneinander liegenden Elementarmagneten kann ein "Umkippen" (Änderung der magnetischen Feldlinien) einzelner Einheiten bewirken, wodurch eine Veränderung (oder ein Verlust) einer gespeicherten Information folgt. 
Weiterhin "kann es auf Grund der Beeinflussung der Elementarmagnete zu einer Reduktion der Amplitude des Lesesignals kommen" wodurch ebenfalls ein Verlust gespeicherter Information bedingt sein kann.
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Chemische und mechanische Einflüsse

Die Lebensdauer von magnetischen Datenträgern kann weiterhin nachhaltig durch chemische und mechanische Einflüsse beeinträchtigt werden, durch Temperatur (Folge Stiktion), Luftfeuchte, Erschütterungen, Eindringen gasförmiger Schadstoffe (Brandschäden), Austritt von chemischen Verbindungen aus Werkstoffen (z.B. aus dem Binder bei Magnetbändern) usw..

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Begaste Datenoberfläche

Kontamination durch Flüssigkeiten42p6

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Abriß eines Pads durch Stiktin

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Korrosion im HDA-Inneren
   
Ein Beispiel aus der Praxis. 
Vor wenigen Wochen sandte mir ein Kunde einen Datenträger, auf dem sich für ihn wichtige Daten befanden. 


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Die Folgen der mangelhaften Verpackung konnten nach Öffnung des Datenträgers dokumentiert werden, im Bereich der inneren Sicherheitszone liegen massive Oberflächenschäden vor.

Die weitergehende Prüfung mit Hilfe eines sensorgestützten Prüfsystems (HDRPS) ergab eindeutige Hinweise auf eine signifikante Abweichung bei Höhen- und Seitenschlag. 42p7
Meßeinrichtung HDRPS

4.3 Energieversorgung

Unabhängig von den bereits aufgeführten schädigenden Einflüssen sind aus der täglichen Praxis Datenverluste begründbar durch Störungen aus der Energieversorgung (Stromausfall, Über-/Unterspannung), mit und ohne Sachschaden, denn letzterer ist in keiner Weise zwingend erforderlich um zu einem Verlust gespeicherter Information zu führen. Ich verweise nur auf den Aspekt "geöffnete Dateien". 42p8

Ein Sachschaden an der Mechanik einer Festplatte durch Überspannung ist bisher nicht bekannt, auch kann ein sogenannter Head-Crash in der Regel nicht als direkte Folge einer Überspannung diskutiert werden. Wird eine Festplatte stromlos geschaltet, dreht der Spindelmotor herunter, während sich gleichzeitig das Head-Arm-Assy in die innere Sicherheitszone bewegt. Dort landen die Scheib-/Leseköpfe im Verlauf der letzten Umdrehungen ordnungsgemäß auf.

Die Energie einen Schreibprozeß zu initiieren fehlt, ebenso das entsprechende Signal, einen Schreibprozeß durchzuführen. In wenigen Fällen war bisher nachzuvollziehen, daß nach Eintritt der Unterbrechung der Energieversorgung ein Schreibsignal anlag und Referenzinformationen und solche aus dem Bereich der Spur 0 überschrieben wurden.

Weiterhin sollen hier Folgen elektrostatischer Entladung, elektrischen Schäden innerhalb des Rechners erwähnt werden.

Nutzungsbedingter Verschleiß / Alterung

Letztlich sei darauf verwiesen, daß die hier relevanten Speichermedien einem nutzungsbedingten Verschleiß und einer natürlichen Alterung unterliegen, wodurch eine Verfügbarkeit - je nach Datenträgertyp - nur zwischen 1 (Standardbänder, 3 Jahre Festplatten) und 30 Jahren gegeben ist. Auch bei Datenspeichern die zur Langzeitspeicherung ausgelegt wurden, wird durchgehend empfohlen, die Datenbestände in regelmäßigen Abständen (zwischen 5-7 Jahre) zu "bewegen" (umzukopieren o.ä.) um das Risiko eines Verlustes zu senken.

Daß sowohl im Bereich der Elektronik ein Verschleiß von Bauteilen und Baugruppen zu erwarten ist, wie selbstverständlich bei mechanischen Bauteilen-/Gruppen, ist als gesicherte Prämisse vorauszusetzen. Sowohl unter Würdigung der wissenschaftlichen Grundlagenuntersuchungen, als auch der Erfahrung wird die technische Grenznutzungsdauer von Elektronik-und EDV-Systemen bzw. von Baugruppen z.B. wie oben dokumentiert qualifiziert.

Hinsichtlich der Verteilung der Schadenarten und Orte, speziell bei Festplatten, wird hier auf die Tabelle unter Punkt 4.0 verwiesen.

Menschliches Fehlverhalten

Nach Eintritt eines Störfalles, d.h. ein geordneter Zugriff kann auf Daten oder die Festplatteneinheit nicht mehr erfolgen, ist nahezu jeder Anwender zunächst geneigt selbst die Quelle des Problems ausfindig zu machen. Die hierzu eingesetzten Methoden reichen vom "Systemherunterfahren" und erneuten Startversuchen, Ein-/Ausschaltversuchen, dem Einsatz von Prüf-und Recoverysoftware, bis zu Versuchen das Problem durch die Neuinstallation des Betriebssystems zu lösen.
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Eine zur Datenrettung eingereichte Festplatte

Auf Grund der in der Regel mangelnden (oder auch verdrängten) Erfahrung und des beschränkten Wissens über die sachlichen Hintergründe eines Datenträgerfehlverhaltens, wird bei einem Großteil der Schadenfälle der Schadenumfang vergrößert, ein geordnetes und preisgünstiges Recovery verhindert.

  • Ein Datenverarbeitungssystem ist ausgefallen, der Betrieb/die Produktion steht.
  • Der Systemadministrator wird gerufen, er versucht die Maschine wieder hochzufahren. 3 Dutzend Versuche, kein Erfolg. Die erste Festplatte sagt "kein Wort mehr", wahrscheinlich "Motorschaden"
  • Beim Wartungsgeber wird ein Techniker angefordert.Sein erster Akt, er versucht erneut das System hochzufahren, ein Dutzend mal, kein Erfolg
  • Der Austausch der def. Festplatte folgt, sie wird an weiteren Systemen "getestet".
  • Nach Installation des Betriebsystems und der Datensicherungssicherungssoftware wird das aktuellste Sicherungsband eingelegt, es versagt, es soll angeblich leer sein.
  • Eine ältere Sicherung wird eingesetzt, das gleiche Ergebnis, die Daten scheinen unwiderruflich verloren.
  • Ein Recoveryunternehmen wird eingeschaltet, gleichzeitig beginnen manuelle Wiederherstellungsmaßnahmen.
  • Der Elektronikversicherer wird informiert, der wiederum beauftragt einen Sachverständigen.

Die nahezu alltägliche Kommunikation mit Wartungsunternehmen unterschiedlichster Provinienz weist auf signifikante Mängel hinsichtlich dem Wissen um technische Hintergründe bei Fehlfunktionen an elektronischen Speichermedien. Fehlhandlungen, die häufig bereits durch den Betreiber erfolgten, werden oft genug durch Wartungsunternehmen und andere Beteiligte wiederholt.

Als sinnvolle erste Handlung bei einem Ausfall oder Störfällen, die bis dato genutzten Speichermedien durch neue zu ersetzen, das System neu einzurichten, die Datensicherung zurückzuspielen und dann erst (oder parallel) die Wiederher-stellungsmöglichkeiten, von den als schadhaft bezeichneten Medien, zu eruieren.

Als häufig auftretende Variante wird nach einem Zugriffsproblem auf ein System der Versuch unternommen, das Betriebssystem neu zu installieren, Eingriffe und Veränderungen erfolgen in Partitionierungsbereichen.

Vergessen wird hierbei in der Regel, daß solche Maßnahmen wenigstens zur irreversiblen Zerstörung von Verzeichnis- und Dateiverknüpfungsstrukturen führen. Wenig-stens ebenso kritisch sind Formatierungsmaßnahmen zu bewerten, sie führen - je nach Methode - zu einem "fast" unwiderruflichem und vollständigem Datenverlust.

Letztlich sei unter diesem Abschnitt verwiesen auf die Folgen fehlender oder mangelhafter Pflege, mangelhafter Schulung des Bedienungspersonals, oder ganz einfach Fahrlässigkeit im Umgang mit Systemen und Datenspeichern, u.a.m..

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Im Rahmen einer Recherche erläuterte mir der EDV-Leiter eines Mittelstandsunternehmens: "Unser Rechenzentrum liegt auf der Südseite des Gebäudes, es ist rundum verglast. Im Sommer erreichen die Raumtemperaturen leicht 40 bis 50 Grad/C. Ich verstehe überhaupt nicht warum diese Temperaturen für einen Schaden an meinem System verantwortlich sein sollen!"

Aus Schwächen und Mängeln in Betriebssystem und Anwendungssoftware

"Ich wollte eine Software installieren, die aus meinem 24-fach CD-ROM-Laufwerk ein 100-fach CD-ROM macht. Nach Installation konnte ich weder auf das Betriebssystem noch meine Daten zugreifen". Ursache: die Software nahm Veränderungen in Partitionierungstabelle und Startbereich des Betriebssystems vor, wodurch anschließend kein ordungsgemäßer Betrieb mehr gegeben war. Auf meinem System läuft Win95 und Win98 parallel. Nachdem ich Daten aus dem einen Betriebssystembereich in den anderen kopiert hatte waren sie weder auf der Quelle noch dem Ziel verfügbar.

Ich schließe an einem System unter WinNT einen CD-Brenner an und terminiere ihn nicht ordnungsgemäß. Das Betriebssystem fängt beim Start diesen Fehler nicht ab und reagiert mit dem sogenannten Blue-Screen, nichts geht mehr, die Daten scheinen verloren.

Sonstige

Virenbefall, Eindringen von nicht autorisierten Personen in ein System durch Hacking, Cracking usw.

Was heißt Datensicherung ?!

Grundlagen Datensicherung intendiert, daß elektronisch gespeicherte Daten von einem Datenspeicher (Medium) auf ein anderes übertragen (gesichert) werden. "Daten werden in Sicherheit gebracht". Bei technischem Versagen des Quellmediums kann dann auf die "Sicherung" zurückgegriffen werden. 

"Datensicherung umfaßt alle Maßnahmen, die im Falle eines unvorhergesehenen Datenverlustes sicherstellen, daß aktuelle Datenbestände (Programme und Dateien) auf einzelnen oder verbundenen Datenverarbeitungseinrichtungen innerhalb angemessener Zeit arbeitsfähig rekonstruiert werden können. 

Datensicherung erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn die Rekonstruktion sowohl beim Verlust von Daten, als auch der gesamten Rechneranlage mit den darauf lagernden Datenbeständen möglich ist"

"Datensicherung ist eine allgemein bekannte Selbstverständlichkeit. Angesichts der mannigfachen Gefahren eines Datenverlustes und der daraus regelmäßig folgenden schweren wirtschaftlichen Schäden für den EDV-Anwender gilt sie als unverzichtbar". Also muß der Anwender Datensicherung betreiben, sonst trägt er den Aufwand für die Wiederherstellung verloren gegangener Daten ggfs. selbst.

Methoden der Datensicherung 

Die Verfahren zur Datensicherung sind vielfältig und unterscheiden sich grundlegend in Methode, Schnelligkeit und Sicherheitsniveau. Als Sicherungsmedium können Fest-platten (extern), Wechselplatten (magnetisch, optisch, magnetoptisch), Magnetbänder eingesetzt werden. Auch ein Stand-by-Rechner kann die Funktion in einem Da-tensicherungskonzeptes erfüllen. 

Verfahren wie "Mirroring (Spiegelung) oder Duplexing" bzw. andere Raid-Lösungen wurden bereits beschrieben. Sie finden in der Regel innerhalb eines Rechnersystems statt, wobei die Daten nahezu zeitgleich von der Quelle an das Ziel übermittelt werden. Dies bedingt für den Fall eines umfassenden Geräteschadens (Brand, Wasser, ggfs. elektrische Störungen) eventuell den Verlust von Quelle und Ziel. Ebenso werden Veränderungen von Daten (z.B. auch Löschungen) direkt auf dem Ziel berücksichtigt. In der Regel sollten jedoch ausschließlich Datenveränderungen auf das Ziel übertragen werden, die über eine inhaltliche "Konsistenz" (Logik) verfügen. Die den Spiegelungsprozeß steuernde Software muß dieser Anforderung genügen. Mithin soll gewährleistet werden, daß bei Auftreten von Störungen auf dem Quellmedium eine Unterbrechung des Datentransfers auf das Zielmedium erfolgt. Bei angemessener Würdigung der vorstehenden Ausführungen sind Mirroring/Duplexingverfahren als mögliche Verfahren zur Datensicherung zu werten, jedoch unter angemessener Berücksichtigung der beschriebenen Unsicherheitsfaktoren. 

Auf alternative Datensicherungsverfahren kann bei Verfahren wie Mirroring oder Duplexing nicht verzichtet werden. Hierunter sind z.B. solche zu subsumieren, die eine auch räumliche Auslagerung (in andere Gebäudeteile, außerhalb des jeweiligen Unternehmens) gespeicherter Daten erlauben (z.B. bei Bandsicherung o.ä.). 

Bandsicherung wird vorrangig betrieben, z.T. aus gewachsener Tradition, jedoch auch aus Kosten und Leistungsaspekten. Laufwerke u. Datenbänder sind im Vergleich kostengünstiger. Zu berücksichtigen ist bei Bandtechniken eine starke mechanische Belastung des Datenträger der Bandabrieb bedingt. Durch diesen wird es wieder erforderlich einen regelmäßigen Tausch der eingesetzten Bänder und Reinigungsmaßnahmen im Laufwerk vorzu-nehmen. Ein weiteres durchaus häufiger auftretendes Problem stellen Justageveränderungen der Schreib-Leseköpfe dar, die im Fall eines Rücklesens von Datenbeständen zu erheblichen Problemen führen können, bzw. zum Datenverlust.

Datensicherung auf magnetoptische Datenträger war und ist ein weniger oft genutzter Weg, obwohl unter Sicherheitsaspekten hier eine höhere Stabilität (und Revisionssicherheit) gegeben ist. Ausschlaggebend sind in der Regel die Kosten für entprechende technische Lösungen

Organisation der Datensicherung

Ohne durchdachtes Sicherungskonzept bringt Datensicherung wenig. Grundsätzlich stellt sich immer die Frage, soll ständig der gesamte Datenbestand gesichert werden, oder nur Teile, oder einmal alles und dann nur noch Veränderungen!? Sollen beispielsweise nur Anwenderdateien aus der laufen-den Bearbeitung gesichert werden, jedoch nie oder selten auch der gesamte Bereich des Betriebssystems und der Anwendungssoftware.

Bewährt hat sich zweifelsohne die Komplettsicherung nach dem abgebildeten Modell. 

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Teilsicherungen erhöhen im Schadenfall grundsätzlich den Wiederherstellungsaufwand, teilweise gelingt eine umfassende Wiederherstellung des alten Betriebszustandes nicht. Das Ausklammern von Betriebssystem und Anwendungssoftware bedingt - aus Erfahrung - ebenfalls unabschätzbare Risiken hinsichtlich dem zu erwartenden Wiederherstellungsaufwand. Hier sei nur darauf verwiesen, wieviele Einstellungen und Ergänzungen in diesem Bereich während des normalen Betriebes erfolgen (auch durch Updates), die in der Regel nicht dokumentiert werden und nach dem Schadenfall bei einer Neuinstallation nicht bedacht werden.

Datensicherungen sollten grundsätzlich mit der Option "Verify" vorgenommen werden, d. h. ein Abgleich der übertragenen Daten mit der Quelle. Nahezu jede Datensicherungssoftware erstellt in diesem Zusammenhang ein Protokoll, aus dem zu ersehen ist, inwiefern der Prozeß erfolgreich war, oder ob im Verlauf der Maßnahme Störungen auftraten. Eine sorgfältige Prüfung dieser Protokolle gibt zumindest Hinweise über ggfs. voliegende Systemstörungen.

Eine weitergehende Forderung besteht darin, die auf ein Sicherungsmedium übertragenen Daten zumindest im Ansatz zu prüfen. Mittels einer einfachen Routine können Daten z.B. von einem Datenband zu Testzwecken zurückgeschrieben werden (sinnvollerweise jedoch an eine andere Stelle wie über das Original hinweg). Eine Einsicht in die Dateien kann dann mittels der jeweiligen Anwendungssoftware erfolgen. Treten dabei Störungen auf, sollte dies als äußerst kritisches Signal aufgenommen werden, daß eine Systemstörung vorliegt.

Letztlich ist sicherzustellen, daß Datensicherungsversionen nicht in direkter Nachbarschaft zu einem Arbeitsplatz aufbewahrt werden. Regelmäßig wird in Zusammenhang mit6 Schäden durch Einbruch- bzw. Einbruch-/Diebstahl geltend gemacht, daß Datensicherungen durch vandalistische Handlungen der Täter zerstört wurden, oder mit entwendet wurden. Als mustergültig kann hier aus eigener Tätigkeit auf einen Fall aus 1994 verwiesen werden, bei dem einer XX-Consult in den neuen Bundesländern Systeme und Datenträger entwendet wurden, auf denen Meßdaten gespeichert waren. Die relevanten Daten waren ausschließlich elektronisch gespeichert, aktuelle Ausdrucke von Plänen o.ä. existierten nicht. Die entwendeten Geräte bildeten einen Sachwert von unter EUR 40.000,00. Bei den gespeicherten Daten handelte es sich um Vermessungsdaten zu verschiedenen Bahnstrecken, Grundlagen für die Um- bzw. Neugestaltung von Bahnhöfen mit einem belegten Auftragsumfang von EUR 1 Mio. 
Die Wiederbeschaffungskosten wurden mit TEUR 500 beziffert.