In meiner Vorbereitung zu dieser Darstellung kam ich zu der Entscheidung, über ein Fallbeispiel zum Thema "Datenverlust" einzusteigen:
Am 20 Januar diesen Jahres erreicht mich der im folgenden frei zitierte Anruf eines Versicherungskonzerns.
Wir brauchen Ihre Hilfe, folgendes ist passiert: Unser zentraler Server ist ausgefallen. Wir bekommen ihn nicht mehr ans laufen. Kurzfristig beschafften wir uns eine Ersatzmaschine, die letzte Datensicherung ist jedoch 8 Wochen alt, eine Nacherfassung der in dieser Zeit bearbeiteten Unterlagen ist nahezu ausgeschlossen. Wir arbeiten hier mit ca. 150 Personen auf dem System, schriftliche Unterlagen existieren in vielen Fällen überhaupt nicht, insoweit können wir ohnehin nicht alles wiedererfassen. Weitere Sicherungen waren bei uns nicht eingebaut. Der Vorstand hat uns jedoch jetzt einen Backup-Server genehmigt.
Der zentrale Server, ein Compaq-System enthielt 54 Gigabyte (GB) Plattenkapazität verteilt auf 6 Festplatten a 9 GB. Implementiert war eine RAID-Lösung, Level 5. RAID-Lösungen stehen für erhöhte Sicherheit und Verfügbarkeit. Technische Details zu "RAID" Details folgen im Rahmen der späteren Ausführungen. Das System war wenig länger als 1 Jahr in Betrieb. Kalkuliert wurde für den Fall, daß keine Wiederherstellung der Daten gelingt, ein Kostenblock von weit über DM 100.000,00. Das Ergebnis der Analyse, eine Rettung wäre nicht erfolgreich durchzuführen.
Ergänzend einige statistische Daten:
- 7% aller Unternehmen, die einen totalen Datenverlust erlit-ten bestehen nach 5 Jahren nicht mehr
- 40 % aller Firmen, die einen totalen Datenverlust erlitten, müssen nach 2 Jahren die Tore schließen
- die Überlebensfähigkeit einer Großbank nach einem Rechnerausfall wird kalkuliert mit 12-36 Stunden, dann ist die Fortführung des Geschäftsbetriebes fraglich.
Auf die Frage "Wieviel kostet es, wenn der Computer ausfällt" sollen hier zwei aktuelle Veröffentlichungen eine erste Information geben:
Ausfallkosten durch Störungen der Energieversorgung
Quelle: IT-Sales-Week
Die Schadenfolgen bei Datenverlust oder böswilliger Manipulation liegen für den Betroffenen bei:
- Rekonstruktionskosten, Programmierkosten
- Nachforschungskosten - Mehrkosten (z.B. Mietgeräte)
- Fortlaufenden Kosten, entgangener Gewinn
- Vermögensschäden, z.B. durch fehlerhafte Geldbewegungen
- Vertragsstrafen
- gesetzliche wie vertragliche Schadenersatzansprüche
Quelle: NC 3/1999
Meine folgenden Ausführungen sollen dem Ziel dienen, aufmerksam zu machen auf eine Schadenart, die das Bisherige in Güte, Umfang und Qualität leicht erreichen, ja übertreffen kann. Die Beteiligung von Speichermedien bei Ausfällen von Rechnersystemen ist überproportional, hierzu eine Auswertung aus der Computerwoche:
Quelle: IDC / Computer-Zeitung 40/1997
Manch einer mag nach einer tiefreichenden Störung der Datenverarbeitung und Datenverlust sagen: "Mein Unternehmen wäre doch besser abgebrannt". Und wo stehen wir, wie schauen wir auf diese Herausforderung!?
- Die Folgen von Schäden an elektronisch gespeicherten Daten wachsen unaufhaltsam.
Das Wissen um Risiken und Folgen von Handlungen nach Ereigniseintritt sinkt in der "Breite" der Betroffenen. - Fehlhandlungen von Anwendern, Wartungsunternehmen, Labors von Versicherungsgesell-schaften und Sachverständigen sind "alltäglich", sie können den "Schaden" erst produzieren.
- Weder die Bewertung des Sachschadens an einem Datenspeicher (incl./excl. Rechnersystem), noch die Feststellung von Datenrekonstruktionsaufwendungen sind eine "Sache am Rande" (... eines Großschadens), sie werden zum Mittelpunkt.